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   RG, 21.12.1899 - 3376/99   

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https://dejure.org/1899,276
RG, 21.12.1899 - 3376/99 (https://dejure.org/1899,276)
RG, Entscheidung vom 21.12.1899 - 3376/99 (https://dejure.org/1899,276)
RG, Entscheidung vom 21. Dezember 1899 - 3376/99 (https://dejure.org/1899,276)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wenn von verschiedenen Gerichten jedes für sich auf eine Gesamtstrafe erkannt hat und es nunmehr nach § 494 Abs. 3 St.P.O. auf die Festsetzung einer aus jenen Gesamtstrafen zu bildenden weiteren Gesamtstrafe ankommt, richtet sich dann bei Strafen gleicher Art die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 33, 23
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 19.02.1958 - 2 ARs 199/57
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  • BGH, 28.04.1976 - 2 ARs 158/76

    Zuständigkeit für die nachträgliche Bildung von Gesamtstrafen - Einfluss der Höhe

    Unabhängig davon, ob bisher nur auf Einzelstrafen oder auf eine oder mehrere Gesamtstrafen erkannt wurde, ist immer das Gericht zuständig, das die höchste Einzelstrafe verhängt hat (vgl. RGSt 33, 23; BGHSt 11, 293, 294/295 - NJW 1958, 876; BGH, Beschluß vom 26. September 1962 - 2 ARs 152/62; vgl. KMR 6. Aufl. § 462 Anm. 4; Kleinknecht, StPO, 31. Aufl. § 462 Anm. 3; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO, 22. Aufl. § 462 Anm. IV 2; Eberhard Schmidt, Lehrkommentar zur StPO § 462 Rdn. 7).
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