Rechtsprechung
RG, 21.12.1899 - 3376/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Wenn von verschiedenen Gerichten jedes für sich auf eine Gesamtstrafe erkannt hat und es nunmehr nach § 494 Abs. 3 St.P.O. auf die Festsetzung einer aus jenen Gesamtstrafen zu bildenden weiteren Gesamtstrafe ankommt, richtet sich dann bei Strafen gleicher Art die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 33, 23
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 19.02.1958 - 2 ARs 199/57 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 28.04.1976 - 2 ARs 158/76
Zuständigkeit für die nachträgliche Bildung von Gesamtstrafen - Einfluss der Höhe …
Unabhängig davon, ob bisher nur auf Einzelstrafen oder auf eine oder mehrere Gesamtstrafen erkannt wurde, ist immer das Gericht zuständig, das die höchste Einzelstrafe verhängt hat (vgl. RGSt 33, 23; BGHSt 11, 293, 294/295 - NJW 1958, 876; BGH, Beschluß vom 26. September 1962 - 2 ARs 152/62;… vgl. KMR 6. Aufl. § 462 Anm. 4;… Kleinknecht, StPO, 31. Aufl. § 462 Anm. 3;… Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO, 22. Aufl. § 462 Anm. IV 2;… Eberhard Schmidt, Lehrkommentar zur StPO § 462 Rdn. 7).